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MEDIZINRECHT


Das Medizinrecht umfasst ganz allgemein die Rechtsbeziehungen zwischen Patienten und Ärzten und zwischen Ärzten untereinander sowie die Regelungen zur Ausübung des ärztlichen Berufes. Zahlreiche Rechtsgebiete (wie Arzneimittelrecht, Medizinprodukterecht, Pharmarecht, Krankenhausrecht, Haftungsrecht) sind Teil des Medizinrechts bzw. weisen Bezüge zu medizinrechtlichen Fragen auf.

Juristische Probleme, die sich aus dem Verhältnis zwischen Arzt und Patient ergeben, regelt das Arzthaftungsrecht. In den meisten Fällen handelt es sich um Haftungsfragen aufgrund medizinischer Behandlungen und Eingriffe, die Forderungen nach Schmerzensgeld und Schadensersatz (auch für Haushaltsführung und Erwerbsausfall) zur Folge haben. Vor, während und nach einer medizinischen Behandlung kann es zu Fehlern mit oft schwerwiegenden Folgen für den Patienten kommen. Hier sind zu unterscheiden:
  • Fehler bei der Aufklärung (über den Behandlungsverlauf, über Behandlungsrisiken, über alternative Behandlungsmöglichkeiten),
  • (grobe) Fehler bei der Behandlung, die gemeinhin als "Kunstfehler" oder "Ärztepfusch" bezeichnet werden - diese können während der gesamten Behandlung bei allen Teilschritten wie Diagnose, Eingriff, Therapie, Pflege, Nachsorge etc. auftreten,
  • Fehler bei der Dokumentation,
  • Fehler bei der Medikation u. v. m.

Nicht selten umfasst ein Mandat die Beratung und Vertretung von Patienten gegenüber den Herstellern von Arzneimitteln und medizinischen Produkten. Das Medizinrecht behandelt auch juristische Fragen des ärztlichen und zahnärztlichen Berufsstandes wie Berufsordnung, Approbation, Kassenzulassung - unter anderem in folgenden Rechtsbereichen:
  • ärztliches Berufsrecht,
  • ärztliches Gesellschaftsrecht,
  • ärztliches Vergütungsrecht,
  • Vertragsarztrecht,
  • Arztstrafrecht.















©Foto "Medizinrecht": Andreas Dengs, www.photofreaks.ws/pixelio.de
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